§ 31 SGB VIII:
Eine Form der ambulanten Hilfen zur Erziehung, die die Familie als Ganzes in die Hilfe miteinschließt, ist die Sozialpädagogische Familienhilfe. Konkret fokussiert sich die Sozialpädagogische Familienhilfe speziell auf Familiensituationen, in welchen eine Erziehung entsprechend dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen nicht gewährleistet ist.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe versteht sich als eine Hilfestellung, die aufsuchend arbeitet und eine intensive Intervention für die Familie darstellt, um für den Einzelfall passende Lösungen zu erarbeiten und in den familiären Alltag zu integrieren,um adäquate und altersgerechte Handlungsalternativen zu etablieren. Charakteristisch für die Sozialpädagogische Familienhilfe, liegt der Fokus auf der Familie als System und das zugehörige soziale Netzwerk mit seinen individuellen Erziehungs- und Beziehungsproblemen sowie seinen sozialen und materiellen Schwierigkeiten und Ressourcen.
Innerhalb unserer Arbeit gilt es, die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten durch Anleitung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen oder auch im Kontakt mit Ämtern und Institutionen zu unterstützen. Das Hauptziel unserer Arbeit besteht darin, die Familien „als Regisseur ihrer Lebenswelt“ (Thiersch), mittels Hilfe zur Selbsthilfe zu eigener Autonomie zu verhelfen. Die pädagogischen Fachkräfte handeln nach dem Ziel, Gestaltungsspielräume zu vergrößern, damit der Alltag gelingen kann, um die Familie zu einer selbstständigen und eigen bestimmten Lebensweise zu befähigen.
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