Was ist KindGerecht?
Die AG KindGerecht ist ein privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz in Dillingen/Saar, die seit 2017 Familien, bei denen ein erzieherischer Bedarf besteht, sozialpädagogische Dienstleistungen im Rahmen der ambulanten Hilfen zur Erziehung nach § 18 Begleiteter Umgang, § 30 Erziehungsbeistandschaft und § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe i. V. m. § 27 oder § 41, des SGB VIII, KJHG offeriert und von den Jugendämtern bundesweit bestallt wird.
Ambulante Hilfen zur Erziehung sollen Familien individuell und lebensnah dabei unterstützen, eigene Lösungswege zu entwickeln, die als Hauptziel die Hilfe zur Selbsthilfe für die Familien erbringen soll.
Das Selbstverständnis der AG KindGerecht beruht auf einer wertschätzenden und respektvollen Haltung gegenüber Kindern, Jugendlichen und Familien und deren vielfältiger Lebensentwürfe. Die Arbeitsweise der AG KindGercht ist grundsätzlich ressourcenorientiert und unterstützend, wo nötig ergänzend und kompensierend mit dem Hauptziel, die Familien zur autonomen Gestaltung ihres Alltags zu befähigen. Die qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften gemäß Fachkräftegebot nach § 72 SGB VIII KJHG, werden durch regelmäßige Formen professioneller Reflexion fort- und weitergebildet.
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (§1 SGB VIII)
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Der Begleitete Umgang ist eine zeitlich begrenzte Form der ambulanten Hilfemaßnahmen mit dem Hauptziel das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen oder wichtigen Bezugspersonen nach einer Trennung zu wahren (vgl. § 18 SGB VIII).
Die AG KindGerecht stellt eigene Räumlichkeiten, die nach dem therapeutischen Milieu gestaltet sind, zur Ausübung des Umgangsrechts zur Verfügung.
Bei der Erziehungsbeistandschaft handelt es sich um eine ambulante Hilfemaßnahme, die nach der Lebensweltorientierung lebensweltergänzend ausgerichtet ist.
„Der Erziehungsbeistand … soll … das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und seine Verselbständigung fördern“ (§ 30 SGB VIII).
Die Hilfe der AG KindGerecht ist alltagsnah gestaltet mit dem Ziel, das Selbstvertrauen, die Eigenständigkeit und die sozialen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt der Erlebnispädagogik zu fordern und fördern.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine präventiv orientierte ambulante Hilfemaßnahme. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, Familien bei der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben und Alltagsprobleme in Konflikten und Krisen durch eine intensive Betreuung zu unterstützen (vgl. § 31 SGB VIII).
Die AG KindGerecht arbeitet nach dem systemischen Ansatz und unterstützt Familien bei der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben und Alltagsprobleme in Konflikten und Krisen gemäß den individuell vereinbarten Zielen im Hilfeplan, die „Hilfe zur Selbsthilfe“ präferiert (§ 31 SGB VIII).
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Der Begleitete Umgang ist eine zeitlich begrenzte Form der ambulanten Hilfemaßnahmen mit dem Hauptziel das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen oder wichtigen Bezugspersonen nach einer Trennung zu wahren (vgl. § 18 SGB VIII).
Die AG KindGerecht stellt eigene Räumlichkeiten, die nach dem therapeutischen Milieu gestaltet sind, zur Ausübung des Umgangsrechts zur Verfügung.
Bei der Erziehungsbeistandschaft handelt es sich um eine ambulante Hilfemaßnahme, die nach der Lebensweltorientierung lebensweltergänzend ausgerichtet ist.
„Der Erziehungsbeistand … soll … das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und seine Verselbständigung fördern“ (§ 30 SGB VIII).
Die Hilfe der AG KindGerecht ist alltagsnah gestaltet mit dem Ziel, das Selbstvertrauen, die Eigenständigkeit und die sozialen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt der Erlebnispädagogik zu fordern und fördern.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine präventiv orientierte ambulante Hilfemaßnahme. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, Familien bei der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben und Alltagsprobleme in Konflikten und Krisen durch eine intensive Betreuung zu unterstützen (vgl. § 31 SGB VIII).
Die AG KindGerecht arbeitet nach dem systemischen Ansatz und unterstützt Familien bei der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben und Alltagsprobleme in Konflikten und Krisen gemäß den individuell vereinbarten Zielen im Hilfeplan, die „Hilfe zur Selbsthilfe“ präferiert (§ 31 SGB VIII).
Fallanfrage KindGerecht
Bitte füllen Sie dieses Formular aus, damit wir wissen, wie wir Ihnen helfen können.
Alle Angaben sind vertraulich und können nur von uns eingesehen werden (Datenschutzerklärung erfolgt am Ende).
Nach Eingang ihrer vollständig ausgefüllten Fallanfrage melden wir uns innerhalb einer Woche zurück.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
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