§ 30 SGB VIII:
Der Erziehungsbeistand ist eine Form der ambulanten Hilfen zur Erziehung, die die familiäre Erziehung von Kindern und Jugendlichen ergänzt. Diese Form der ambulanten Hilfen ist an Kinder und Jugendliche adressiert, um diese primär bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen zu unterstützen.
Ein Erziehungsbeistand richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Hilfestellung bei der Bearbeitung von Problemlagen innerhalb der Familie, der Schule oder mit Freunden benötigen sowie Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags erhalten möchten. Der Erziehungsbeistand agiert möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie, um die Kinder und Jugendlichen in ihrer Verselbständigung zu fördern. Diese Art der Hilfe ist charakterisiert durch „eine besonders enge, alltagsnahe, nicht nur verbal gesteuerte Interaktion zwischen Fachkraft und Klientin mit einer engeren persönlichen Beziehung“ (Tiersch, 2014).
Innerhalb unserer Arbeit gilt es Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung bedarfsorientiert und altersgerecht zu unterstützen und zu begleiten. Das Hauptziel unserer Arbeit besteht darin, den Kindern und Jugendlichen dabei zu verhelfen eigene Stärken zu erkennen und Probleme zu bewältigen, um die persönliche Entwicklung zu fördern sowie die Selbstständigkeit zu erzielen. Die pädagogischen Fachkräfte gestalten ihre Arbeit erlebnispädagogisch und aktivieren die Kinder und Jugendlichen, über ihre Grenzen hinauszugehen und somit an Selbstwirksamkeit zu gewinnen. Zudem bieten wir Erlebnispädagogische Gruppenangebote an, bei denen die Förderung des Selbstbewusstseins und der sozialen Kompetenz im Vordergrund stehen. Durch die Distanz zum Alltag können Lernprozesse realisiert und durch die Arbeit unserer pädagogischen Fachkräfte in den Alltag transferiert werden.
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